Ehepaar ohne Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft.
Die verheiratete Frau erhält von ihren Eltern Bargeld geschenkt mit dem Hinweis, dass es sich um ein "vorweggenommenes Erbteil" handelt. Dies lassen sich die Eltern von der Tochter schriftlich bestätigen.
Jahre später kommt es zur Scheidung. Wird bei der Vermögensaufteilung dann der vor Jahren der Tochter übergebene Betrag anders behandelt als der gemeinsam erwirtschaftete Zugewinn?
Schenkungen und Erbschaften werden dem Anfangsvermögen desjenigen Ehegatten zugerechnet, der den Geldbetrag oder die Sache erhalten hat.
Da diese Schenkung nicht zum Endvermögen zählt, ergibt sich bei der Berechnung ein Unterschied zu der Sachlage, als wäre dieser Betrag in der Ehezeit erwirtschaftet worden. Hätte die Ehefrau den Betrag während der Ehezeit erwirtschaftet, müßte er dem Endvermögen hinzugerechnet werden.