Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich beziehe mich allein auf Ihre ergänzende Fragestellung.
Ihrem Mann gehört das Haus zur Hälfte, wenn dies so im Grundbuch eingetragen ist. Sie beide sind dann Miteigentümer nach den §§ 1008 ff. BGB
. Hierbei spielt es keine Rolle, wer das Haus bezahlt hat, da der Zugewinn des jeweiligen Vermögens erst einmal von den Eigentumsverhältnissen zu trennen ist und Sie beide entschieden haben, dass das Haus zur Hälfte Ihrem Mann gehören soll.
Dies schließt natürlich nicht aus, dass ein Zugewinnausgleichsanspruch gegeben ist. Fraglich ist dann in der Tat in welcher Höhe.
Im Ergebnis kann ich daher die Rechtsauffassung Ihrer Anwältin bestätigen.
Diese Antwort ist vom 22.04.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Okay, nur es zwar zuerst entschieden beim Kauf , da er ja derKreditnehmer war, ich Hausfrau , wir hätten den Kredit nicht bekommen, und erst später habe ich den Kredit von meinem Erbe bezahlt.. und somit hat er umsonst ein viertel Haus...
Okay, nur es zwar zuerst entschieden beim Kauf , da er ja derKreditnehmer war, ich Hausfrau , wir hätten den Kredit nicht bekommen, und erst später habe ich den Kredit von meinem Erbe bezahlt.. und somit hat er umsonst ein viertel Haus...
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Leider ändern diese Angaben nichts an der Miteigentümerstellung Ihres Ehemannes. Ggf. sind hier sämtliche Verträge noch einmal zu prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass Ihre Anwältin dies bereits vorgenommen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin