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vortäuschen falscher verdächtigung

29. März 2007 20:23 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


06:50

hallo
ich habe folgendes problem
anfang 2006 habe ich einen typ kennegelernt mit dem ich sehr viel kontakt hatte.

september 2006 haben wir ein mädel kenngelernt von der er was wollte.
sie hat ihm klip und klar gesagt das sie ihn nicht mag usw.
sie wollte was von mir und ein bischen später waren wir dann zusammen.
von dem momment an is mein "kumpel" durchgedreht.
der is wohl nicht klargekommen das ich was mit ihr habe.
er weiss das ich sehr viel aus dem netz runterlade und ich probleme bekommen könnte wenn das rauskommt.

auf jeden fall hat er angefangen in seinem bekantenkreis zu erzählen das ich auf kinderpornos stehe und ich sowas in massen zu hause habe. ich hab dan den kontakt zu ihm abgebrochen und ihn "spinnen" lassen.
so wie sie mir erzählte hat er wohl alles versucht um uns auseinander zu bekommen und er diese geschichten erzählt damit ich probleme bekomme weil er sonnst nix gegen mich in der hand hat.
dazu muss ich sagen das der "kumpel" sehr bekannt bei der ganzen polizei hier ist und schon einige anzeigen wegen betrug einbruch und diebstahl hat.

anfang oktober um 6 uhr früh klingelt die polizei bei mir mit einem durchsungungsbefehl für meine wohnung in dem steht das sie nach kinderpornographischen schriften und datenträgern suchen.
hab die dann hereingelassen und die haben mein zimmer auf den kopf gestellt.
alle dvds cds sowie meinen pc mit 4 festplatten beschlagnahmt.

der "kumpel" hat laut anklageschrift jemand gefunden der mich bei der polizei wegen kinderpornographie angezeigt hat und seine schwester hat sogar als zeuge gegen mich ausgesagt.

bis dahin konnte ich nix machen auser warten.

heute früh 29.03.07 um 8 uhr rief mich die frau die meinen fall bearbeitet an und sagte mir das sie fertig sein mit der auswertung meiner datenträger, und ich am kommenden dienstag bei ihr vorbeikommen soll wegen einer aussage.

kinderpornos oder ähnliches illegales haben sie nicht gefunden, und ich könnte meinen pc und alles andere dann direkt wieder mitnehmen.
die die mich angezeigt haben bekommen eine anzeige wegen vortäuschen falscher verdächtigung. das hatt man mir schon bei der hausdurchsuchung bestätigt fals man bei mir keine kinderpornos oder ähnliches findet.

ich will das aber so nicht auf mir sitzten lassen und möchte schadesnersatz.
ich habe durch die beschlagnahmung meines computers probleme mit bekannten und firmen bekommen mit denen ich viel in kontakt stehe, da ich viel online support als pc techniker betreibe.
einen neuen pc für ca 500€ muste ich mir auch kaufen.
abgesehen von den gerüchten die hier in der stadt wegen dieser falschaussage rumgehen.
und das ich im erdgeschoss wohne muss ich immer mit der angst leben das mir jemand die scheiben einwirft.
drohungen über eine community hier in der stadt habe ich auch massenweise bekommen.

ich möchte wissen was ich genau gegen diese personen unternehmen kann und wie ich jetzt am besten vorgehe
lohnt es sich einen anwalt zu nehmen und auf schadensersatz zu klagen?
kann ich schmerzensgeld verlangen wegen rufmord?
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen

eine einfache kurze antwort reicht mir
danke im vorraus

29. März 2007 | 20:57

Antwort

von


(206)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn es zu einer Verurteilung der Anzeigeerstatter wegen falscher Verdächtigung kommt, sind diese Ihnen gegenüber aus § 823 BGB in Verbindung mit § 164 StGB schadensersatzpflichtig.

Ersatzfähig ist der Schaden, der sich konkret beziffern und nachweisen lässt.

Der von Ihnen angeführte "Rufmord" ist kein gesetzlich geregelter und somit nicht messbarer und bezifferbarer Begriff.

So Sie ihren Verdienstausfall konkret beziffern können, ist dies der Ansatz für eine Schadensersatzforderung.

Die angemessene Strafe werden die Anzeigeerstatter bzw. Zeugen im Strafverfahren erhalten. Zivilrechtlich bleibt es jedoch dabei, dass Ansprüche ohne konkreten Be- und Nachweis schwerlich beziffer- bzw. beweisbar sein werden.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 30. März 2007 | 01:03

was würden sie mir empfehlen was ich machen soll?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. März 2007 | 06:50

Sehr geehrter Fragesteller,

ich empfehle Ihnen, zunächst den Ausgang des strafrechtlich en Verfahrens abzuwarten und im Fall einer Verurteilung mit anwaltlicher Hilfe Ihre Ansprüche bei dem bzw. den Verurteilten geltend zu machen.

Erfolgt keine Verurteilung ist dies ein Indiz, dass bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Beweisprobleme auftreten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt

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