Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.)
Nein, Arbeitslosengeld erhalten Sie nicht. Soweit die Voraussetzungen zutreffen, erhalten Sie Unterstützung in Form von Sozialleistungen.
2.)
Sie dürfen eine Stelle annehmen, auch wenn Sie ALG I beziehen, jedoch wird der Verdienst ganz oder teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Der aktuelle Freibetrag liegt bei 165,00 € im Monat. Verdienst der darüber hinausgeht, wird angerechnet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
1. Dezember 2020
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09:14
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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