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vererben an Homo-Partner

| 4. Mai 2015 09:36 |
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Erbrecht


Beantwortet von


20:37

Wie kann ich mein Anwesen (ehemalige kleine Landwirtschaft, 2 ha, früher 2 Kühe) an meinen Partner (aus Pakistan, lebt bereit 4 Jahre in Deutschland) steuerfrei vererben?

4. Mai 2015 | 10:15

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sofern der Nachlass nicht mehr als € 500.000,00 an Wert hat, kann der eingetragene (hiervon gehe ich nach Ihrer Darstellung aus, ansonsten sollte dieser Schritt vollzogen werden) Lebenspartner bei entsprechendem Testament steuerfrei erben. Dies ergibt sich aus § 16 ErbStG .

Wenn der Nachlass jedoch einen höheren Wert aufweisen sollte, kann ggf. über Schenkungen zu Lebzeiten unter Berücksichtigung der auch hier anzuwendenden Freibeträge eine Steuerlast vermieden werden. Ist das Anwesen aber zB mehrere Millionen wert, dürfte es mit einer Steuerfreiheit schwierig werden. Da der Wert mir nicht bekannt ist, rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 4. Mai 2015 | 20:33

Was ist ein "eingetragener Lebenspartner"?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Mai 2015 | 20:37

Sehr geehrter Ratsuchender,

der eingetragene Lebenspartner (sog. "Homo-Ehe") ist dem Ehepartner gleichgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. Mai 2015 | 20:44

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Mai 2015
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