von RA Andreas Krueckemeyer
Wir (m 66 J./w 64 J.) möchten unsere Immobilie an einen unserer Söhne überschreiben, der hier einziehen und seinen Bruder auszahlen wird. Wir bleiben in der Einliegerwohnung und werden ein Leibgeding notariell eintragen lassen. Um beim Notar einen fairen Auszahlungsbetrag angeben zu können, brauchen ...
Wohnrecht