Folgendes Szenario: Gebrauchtwagenkauf 11.12.2019 (Privatkauf beim Händler) Opel Corsa (EZ 2008, noch ca. 2 Jahre TÜV) – Probefahrt durchgeführt, keine Mängel erkennbar, außer jene welche auch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten wurden (Rost Motorhaube, Gebrauchsspuren), vom Händler auch keine anderen Mängel genannt Vom vereinbarten Kaufpreis wird ein Teil von mir, sowie ein Anteil vom Jobcenter an den Händler überwiesen, d. h. er hat den gesamten Kaufpreis vollständig erhalten. ... Haftung… -Hin- und Herschicken der Teile, Hoffen auf richtige Fehlerquelle – das Kfz bleibt NOCH länger unbenutzbar… -persönlicher Zeitaufwand Ich biete im Gegenzug folgende Optionen an: -Reparatur bei einer beliebigen Fachwerkstatt am Standort des Kfz -Reparatur durch den Händler/Mechaniker selbst, am Standort des Kfz -Abholung des Kfz mit Abschleppwagen durch Händler, Reparatur bei ihm Reaktion kommt erst, als ich ein Schreiben mit Fristsetzung zur Wahrung der über die reine Sachmangelbeseitigung hinausgehenden Rechte (nachträgliche Kaufpreisminderung und Rücktritt vom Kaufvertrag) maile.