Sehr geehrte Anwälte, ich suche eine Alternative Rechtsantwort und mögliche Urteile, zudem bitte ich um einen Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt. Ich bitte zudem nur die Frage anzunehmen, wenn es hinsichtlich der Beratungspflichten von Behörden von Ihnen - neben der allseits bekannten Mainstreammeinung( das nicht beraten werden muss- eine Ansicht gibt, dass die Behörde auch erweiternd beraten muss und auch Fragen stellen sollte, um die Sachlage zu ergründen Muss das Amt um weiteren Schaden zu vermeiden, hier den Leistungsempfänger/Versicherten auf Dinge hinweisen, hat es etwa evtl. eine Beratungspflicht? Falls die Behörde in der Form eine Pflichtverletzung begeht, dass sie den Sachverhalt nicht ordentlich ergründet, also nicht alle Fakten in der Beratung sich normalerweise ergeben hätten, wäre sie dann in der weiteren Beweislast bzw. hat den Beweis das Vermögen im speziellen Fall verwertbar ist, nicht erbracht ?