mit einem mieter bestehen rechtstreitigkeiten hinsichtlich der nebenkostenabrechnung 2010 - da sich der mieter weigert zahlungen zu leisten wurde er vor dem zuständigen amtsgericht (baden-württemberg), o h n e zuhilfenahme eines rechtsanwaltes, auf zahlung eines betrages von ca. euro 300,-- verklagt - um rechtlichen problemen bezüglich der klageschrift aus dem wege zu gehen hat vor der klageeinreichung im amtsgericht mit dem zuständigen rechtspfleger, unter vorlage der klageschrift, eine besprechung stattgefunden, welche zu geringfügigen änderungen der klageschrift geführt hat vom amtsgericht wurde festgelegt, dass die angelegenheit im schriftlichen verfahren abgewickelt wird um die klage abzuwehren wurde von dem beklagten ein rechtsanwalt eingeschaltet - dieser hat der klage widersprochen und eine klageabweisung beantragt nach mehrmaligem schriftwechsel (hin und her) kam dann das amtsgericht zu dem ergebnis, dass die klage keine aussicht auf erfolgt hat - vom amtsgericht wurde dies damit begründet, dass vorab das erforderliche streitschlichtungsgespräch nicht stattgefunden hat - auf anraten des amtsgerichts wurde die klage daraufhin zurückgezogen, verbunden mit dem antrag die kosten des verfahrens der staatskasse wegen unvollständiger bzw. falscher beratung aufzuerlegen - diesem antrag ist das gericht in seinem beschluss, unter hinweis auf § 269 III ZPO, nicht nachgekommen frage 1: welche möglichkeiten bestehen gegen den negativen beschluss des amtsgerichtes vorzugehen? frage 2: wie sehen die erfolgschancen, dass die kosten des rechtstreites zu lasten der staatskasse gehen, aus?