Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Als Partei haben Sie Ihr Einkommen einzusetzen, wobei hierzu alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert gehören, vgl. § 115 ZPO
.
Im Hinblick auf das Vermögen verweist die Vorschrift des § 115 Absatz 3 ZPO
auf § 90 SGB XII
.
Dazu zählt leider auch eine Kreditaufnahme. Vor diesem Hintergrund ist der von Ihnen genannte Betrag zu Ihrem Vermögen gehörend anzusehen.
Ich hätte gerne positivere Nachrichten übermittelt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Diese Antwort ist vom 02.06.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Nun verhält es sich aber so, dass wir eine neue Heizung gekauft haben, da die alte defekt war. Dies wussten wir beim Kauf des Hauses und haben dies natürlich mit in die Höhe des Baudarlehens einfließen lassen.
Der Betrag von 7000,00 € bestand nur 2 Wochen, da wir dann die Heizung bezahlen mussten.
Nun sind nur noch 800,00 € auf dem Konto. Die decken die laufenden Kosten wie Wasser, Strom usw.
Es kann doch nicht sein, dass ich aufgenommenes Geld für die Reparaturen des neu gekauften Hauses als Vermögen angeben muss. Denn dann können sie mir ja die ganze Darlehnssumme für den Kauf des Hauses sowie der erforderlichen Reparaturarbeiten als Vermögen anrechnen. Es kann doch nicht sein, dass ich im Winter keine Heizung habe, da mir dies als Vermögen angerechnet wird.
Wir haben natürlich das Darlehen nach den ausstehenden Reparaturen am Haus und Kaufpreis kalkuliert.
Wie verhält es sich denn jetzt mit der Berechnung. Was können Sie mir als Vermögen anrechnen? Es sind ja nur noch 800 Euro drauf.
Sehr geehrte Ratsuchende,
da die Höhe des Vermögens zu dem Zeitpunkt bestimmt wird, an dem Ihr Antrag auf PKH Entscheidungsreife erlangt hat, ist leider das Guthaben über EUR 7.000 als Vermögens anzurechnen.
Sie haben sich daher leider selbst in die Bredouille gebracht. Es tut mir sehr leid, Ihnen keine andere Nachricht übermitteln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth