Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Soweit Sie der Auffassung sind, der Vergleich sei aus verschiedenen Gründen unwirksam, müssen Sie die Unwirksamkeit des Vergleichs durch Antrag auf Fortsetzung des ursprünglichen Rechtsstreits stellen.
Dies geschieht, indem zunächst beantragt wird, festzustellen, dass der Prozess nicht durch Vergleich in der Hauptsache erledigt ist.
Hilfsweise sollte der alte Klageantrag weiterverfolgt werden, indem auf den ursprünglichen Klageantrag verwiesen wird.
Das Amtsgericht wird dann darüber entscheiden müssen, ob der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt wurde.
Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Vergleich unwirksam ist und der Prozess deshalb nicht erledigt ist, wird der ursprüngliche Rechtsstreit fortgeführt.
Wird der Vergleich entgegen Ihrer Auffassung als wirksam angesehen, so ergeht ein Endurteil dahingehend, dass der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt ist.
Gegen diese Entscheidung stehen Ihnen die gewöhnlichen Rechtsmittel (Berufung, Sprungrevision) zur Verfügung.
Ich rate Ihnen also dazu, die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts zurückzunehmen und in der oben beschriebenen Weise vorzugehen.
Ob die Ablehnung Ihres Antrags durch Beschluss richtig war, hängt von Ihrem gestellten Antrag ab, so dass ich leider ohne Einsichtnahme in diesen keine Beurteilung diesbezüglich abgegeben kann.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.