In ein Verfahren einsteigen, bzw die Parteien austauschen ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Problematisch ist nun, was passiert wenn nun der Mieter die bezahlte Kaution von der arge die auf das Konto des Verwalters ging (Sparbuch ) zurückverlangt und die Klage aber dort hingeht und nicht zu uns und wir garnicht mitbekommen das der Mieter uns verklagt und vielleicht sogar einen Titel erwirkt Der Mietvertrag ist ausgestellt auf den Mieter und uns sowie hat der Verwalter den Vertrag in Vertretung unterzeichnet In der Bestellung steht nur das der Betreuer dem Betroffenen im Rahmen seiner vermögensrechtlichen Vertretung für gerichtliche und außergerichtliche Dinge zur Verfügung steht Wenn nun der Betreuer unsere Mitteilung das wir den Verwalter nicht mehr haben nicht weiterleitet und der Mieter eigenmächtig handelt - was er ja kann ( kein Vorbehalt bei Willenserklärung)- könnte er uns verklagen ohne das wir Kenntnis erhalten oder ? ... Ich gehe mal davon aus das die arge - sollte tatsächlich ein Sparbuch existieren- sich das Geld auch direkt vom Vermieter holen können.