Beamtenrecht Ich Bundesbeamter im vorzeitigen Ruhestand will noch eine Ausbildung machen/Beachtung von http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html Heute erfuhr ich, dass ich, wenn ich noch eine Ausbildung machen wollte, angeblich bei meinem bisherigen Dienstherren kündigen müsste. Bislang ging ich allerdings davon aus, dass http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__62.html es nicht verbietet während meiner Mindestversorgung an Pension zusätzlich ein Ausbildungsentgelt zu erhalten, nur dass dies Lohnsteuerklasse VI wäre und dass ich versicherungsfrei in der gkv gemäß https://dejure.org/gesetze/SGB_V/6.html#Abs1:Nr6 wöre, Jetzt meine Frage: Nach welcher Vorschrift, Urteil, Gesetz bin ich gezwungen, bei meinem bisherigen Dienstherrn zu kündigen bzw. nach welcher Vorschrift etc. ist es mir gestattet, neben meiner Mindestversorgung das Ausbildungsentgelt zu erhalten?