§ 258 I, IV StGB (Versuchte) Strafvereitelung, Amtsträger, Polizei
vom 12.5.2025
für 50 €
beantwortet von
. § 258 I StGB schuldig gemacht hat. ... Bitte prüfen Sie, ob sich B wegen versuchter Strafvereitelung gem. § 258 IV StGB (unter Würdigung von weiteren Normen, insb. §§ 22, 23, 258a StGB) schuldig gemacht hat.