29.5.2009
von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Mir wurde dann gesagt, ich hätte wahrscheinlich höchstens mit einer Geldstrafe zu rechnen, da auch das männliche Opfer keine Anzeige gegen mich vorsah. ... Meine Frage an Sie lautet nun, ob ich jetzt noch etwas gegen die Bewährung tun kann ( ich hatte ja nicht mit so einer erheblichen Strafe gerechnet, da der Polizeibeamte von höchstens einer Geldstrafe sprach), da ja die Frist für schriftlichen Widerspruch schon abgelaufen ist, und weiterhin ob ich mit dem Verfahren jetzt gegen meine Bewährungsauflagen verstoße, obwohl die Taten ja zusammen hängen. ... Mit wieviel Kosten müsste ich dann für diesen rechnen?