Sehr geehrter Fragesteller,
Sie brauchen keinerlei Befürchtung zu haben, eine Freiheitstrafe zu bekommen. Das schlimmste was ihnen dabei passieren könnte, wäre eine Geldstrafe in Höhe von circa einem bis zwei Nettomonatsgehälter.
Allerdings kann ich auch hier keine Beleidigung nicht erkennen. Es könnte sich allenfalls um das Penis Bild handeln, wobei Dieses kaum in der Lage sein dürfte, eine ehrwürdige Verletzung vorzunehmen. Sie sollten sich allenfalls schriftlich dazu äußern, bestenfalls noch vorher Akteneinsicht nehmen. Die pauschalen Gebühren für eine gesamte außergerichtliche Verteidigung zwecks Vermeidung einer Strafe und Einstellung des Verfahrens, würden 458 € betragen, wobei dieser Betrag von diesem Portal vollständig angerechnet würde.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt