Hallo ich hab da mal eine frage, ich wurde mal wegen "erschleichen von leistungen" zu einer gesamtgeldstrafe von 1200 Euro verurteilt, da ich obdachlos war, konnte ich diese Strafe leider nicht zahlen und müsste diese in einer Ersatzfreiheitsstrafe in Kiel absitzen, davon knapp 2 Monate im offenen Vollzug. Ich habe in den 3 Stunden Ausgang, die ich am Tag hatte 2 mal in der Woche Blutplasma gespendet, wofür ich geld bekam, dieses Geld habe ich für Fahrkarten nach Itzehoe ausgegeben um zumindestens Wochenende bei meiner freundin zu sein, ich hatte alles verloren, sogar meinen Lebenswillen und sie war alles was mir geblieben ist, ich war so durch den wind dass ich auf 6 fahrten (teilweise auch am gleichen wochenende zwei mal) den fahrschein vergass, ich vergass den wirklich, hab mich auch immer "brav" beim zugführer gemeldet dass ich meinen fahrschein nicht mit habe, hab auch erhöhtes beförderungsentgelt aufgebrummt bekommen, nun habe ich morgen ein Gerichtstermin wegen Erschleichen von Leistungen, ich hab es mittlerweile gechafft mich aus dem Loch hochzukämpfen, hab meine Wohnung, und mache eine Ausbildung zur Fachkraft für Pflegeassistenz. ... Was wird mich denn für eine Strafe erwarten???