Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Vorliegend haben Sie sich tatsächlich einer vorsätzlichen Körperverletzung, strafbar gemäß § 223 StGB
(Strafgesetzbuch), schuldig gemacht. Als Strafrahmen für die Körperverletzung ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.
Ich bitte höflich zu beachten, dass eine abschließende Bewertung der zu erwartenden Strafe ohne genaue Sachverhaltskenntnis und insbesondere ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nicht abschließend möglich ist.
Mitteilen darf ich Ihnen im Hinblick auf die zu erwartende Strafe jedoch vorläufig folgendes:
Für Sie dürfte sprechen, dass Sie das erste Mal straffällig wurden, eine gewisse (aber lediglich leichte) alkoholbedingte Enthemmung vorlag und Sie (unter Umstände) geständig sind. Im Übrigen kann es sich empfehlen, Ihrer Freundin im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ein Schmerzensgeld zu bezahlen. Ein solcher Täter-Opfer-Ausgleich wirkt sich regelmäßig strafmildernd aus.
Zu Ihren Lasten ist zu werten, dass ihr Opfer eine Frau war und diese – wenn auch nicht erhebliche – so doch deutliche Verletzungsfolgen durch Ihre Körperverletzungshandlung davontrug.
Ich halte es für möglich, dass Sie vorliegend zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Diese Geldstrafe sollte unter der Eintragungsgrenze für das Führungszeugnis liegen. In das Führungszeugnis wird eine Geldstrafe ab dem 91. Tagessatz eingetragen.
Die Tagessatzhöhe errechnet sich aus Ihrem monatlichen Nettoeinkommen abzüglich etwaiger Unterhaltsleistungen geteilt durch 30.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und stehe Ihnen sowohl im Rahmen einer kostenlosen Nachfrage als auch für Ihre weitere Strafverteidigung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Martin Kämpf
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Wäre es Ihnen möglich mir eine ungefähre Einschätzung der Kosten zu geben?
Ich habe netto 2100 €.
Angenommen ich bekomme 90 Tagessätze wären das schon über 6000 €
Ich gehe davon aus, dass die Gerichtskosten und Schmerzensgeld auch noch hinzu kommen?!
Zu dem werden auch meine Anwaltskosten hinzu kommen.
Sie war 2 Wochen Arbeitsunfähig, kann Ihr Arbeitgeber Ansprüche gegen mich geltend machen?
Falls sie Zeugen benennt, muss ich dann auch das Zeugengeld und deren Fahrtkosten zahlen?
Es muss für so was doch Richtwerte geben?! Ich bin doch nicht der erste man der eine Frau vorsätzlich in diesem maße verletzt hat?!
Also ehrlich gesagt gehe ich gerade vom schlimmsten aus und stelle mir gerade vor dass mich die ganze Aktion acht bis zehntausend Euro kosten wird. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?
Wie werden Tagessätze eigentlich bezahlt? Muss ich täglich, wöchentlich oder monatlich einen Tagessatz zahlen, oder muss ich alles auf einmal zahlen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zunächst erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass die Nachfrage Verständnisproblemen, die im Rahmen der Beantwortung der ursprünglichen Frage entstehen, dienen soll.
Sie werfen eine Vielzahl von neuen Fragen auf. Ich bitte höflich zu entschuldigen, dass sich diese aus wirtschaftlichen und standesrechtlichen Gründen nicht vollumfänglich beantworte kann.
Mitteilen darf ich Ihnen aber folgendes:
Die von Ihnen angestellte Schätzung der Gesamtkosten ist durchaus zutreffend.
Die Geldstrafe kann regelmäßig je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in Raten gezahlt werden. Ein entsprechender Antrag ist unter Darlegung und Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nach Rechtskraft des Urteils bei der für die Strafvollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt