meine Ehefrau beabsichtigt zum 01.09.2009 das gemeinsame Haus zum Zweck einer geänderten Wohnungsaufnahme im Raum Düsseldorf zu verlassen.Unseren gemeinsamen Sohn (10) will sie mitnehmen.Aufgrund der Tatsache, dass sich der Geburtsort des Kindes, sowie sein Lebensmittelpunkt (Freunde, ich als sein Vater, seine hier lebende Großmutter) in der Hansestadt Rostock befinden, er aber dann im über 500 km entfernten Düsseldorf leben wird, ist mir natürlich bewußt, dass ein regelmäßiger Kontakt und ein damit verbundener Aufenthalt bei mir in der Hansestadt Rostock nicht mehr gewährleistet ist. Hat meine Ehefrau das legitime Recht zu bestimmen, unseren Sohn partout mit nach Düsseldorf zu nehmen, um ihn dort einzuschulen und ihn aufgrund der imensen Entfernung von seinem Vater quasi fernzuhalten?