Sehr geehrter Rechtssuchender,
soweit ein Titel existiert, Titel vom Jugendamt, Unterhaltsorteil oder Vergleich, können Sie zunächst aus diesem Titel auf Zahlung von Unterhalt vollstrecken.
Grds gilt natürlich der Grundsatz, dass Zahlungspflichtig nur der Elternteil ist, der den Unterhalt nicht durch Pflege und Erziehung erbringt. Pflege und Erziehung erbringt der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält.
Aus Ihren Schilderungen folgere ich aber, dass sich die Tochter erst seit einer sehr kurzen Zeit bei dem Vater befindet. Hieraus kann aber nicht schon ohne weiteres hergeleitet werden, dass nunmehr der Vater die Pflege und Erziehung übernommen hat, dieser Zustand muss sich vielmehr über einen gewissen Zeitraum verfestigt haben.
Sollte es aber im Laufe der Zeit dazu kommen, dass die Tochter dauerhaft beim Vater verbleibt, könnte diese im Wege einer Abänderungsklage versuchen den Unterhaltstitel der Mutter zu beseitigen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist aber noch davon auszugehen, dass der Vater Kindesunterhalt schuldet.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Okay, klingt plausibel. Um ein paar Eckdaten zu nennen. Die Tochter ist erst seit dem 09.03.07 bei ihrem Vater. Ein weiterer Termin durch Jugendamt ist erst auf den 10.04.07 angelegt, der ganz sicher noch kein Ergebnis mit sich zieht denn die Kindesmutter wird das Sorgerecht freiwillig nicht her geben und das Gericht hat nicht einmal ansatzweise einen Grund das Sorgerecht abzuerkennen. Sozusagen ist das der Beginn einer Schlammschlacht. Wie lange wird nun der Zustand der Unterhaltspflicht aufrecht gehalten ??? Wann ist das Ende zu erkennen, wo der Kindesvater nicht mehr zahlen muss ?
Vielen Dank nochmals für Ihre Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
normalerweise nehmen die Familiengerichte nach einem Jahr eine verfestigte Änderung an. Allerdings könnte der Vater versuchen auch schon vorher zu klagen, wenn die Tochter bereit ist gegenüber dem Familiegericht auszusagen, dass sie auf Dauer bei ihrem Vater verbleiben möchte.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel Rechtsanwalt