15.11.2005
von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Mein nichtehelicher volljähriger Sohn( 20 )begann im Oktober 2005 ein Studium(Erstausbildung) ich zahle ihm Unterhalt in Höhe von 260,00 Euro mtl. ... (Nebenbei erhält er auch das Kindergeld, wie hoch die Unterstützung durch seine Mutter ist entzieht sich meiner Kenntnis)Bin ich zur Zahlung des Differensbetrages von 110,00 Euro verpflichtet und müßte nun gesamt 370,00 Euro Unterhalt zahlen?