von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Fall bezüglich Trennungs- und Scheidungsunterhalt: - Mann 69 Jahre und Frau 64 Jahre, seit 4 Jahren verheiratet; - Ehevertrag: Gütertrennung, gesetzlicher Versorgungsausgleich ausgeschlossen, keine Regelungen zum Unterhalt; - Zum Zeitpunkt der Heirat bis jetzt erhält der Mann eine Beamtenpension von derzeit ca. 3.700,- € brutto monatlich und hat jährliche Einkünfte aus Kapitalvermögen von ca. 3.000,- € und aus Vermietung von ca. 2.400,- €. - Drei Jahre vor der Heirat und während der Ehe war die Frau nicht berufstätig und somit ohne Einkommen. ... Meine Frage dazu: Hat die Frau Ansprüche auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt?