Dass mein Vater vollständig für meinen Unterhalt aufkommen muss, wurde zu Beginn meines Studiums (vor ca. 3 Jahren) durch einen Gerichtsbeschluss festgelegt (dabei erwarb ich auch einen Titel). Gemäß den süddeutschen Leitlinien (und des Gerichtsbeschlusses) zahlt mir mein Vater 670€ Unterhalt, abzüglich Kindergeld und BAföG-Leistungen. ... Falls ja, ist das Ganze dann nicht etwas widersprüchlich, da der KV-, PV- Zuschlag unabhängig von der Höhe des Einkommens meines Vaters gewährt wird und ich mir somit, unabhängig vom Einkommen meines Vaters, die Hälfte der Krankenversicherung selbst bezahlen muss (da die Hälfte des BAföGs ein Darlehen ist)?