Treuhänderische Rückübertragung von Unterhaltsansprüche meiner Kinder
vom 3.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Bei Unterhaltszahlungen an meiner Kinder handelte ich als titulierte Unterhaltspflichtiger bisher über Beistandschaft. Nun habe ich als Rentner Arbeit und somit den Löwenanteil meiner Einkünften verloren und kann aus der Rente den Unterhalt nicht mehr begleichen. ... "Der nach §7 UhVorschG auf den Leistungsträger (Unterhaltsvorschusskasse ) übergehende/bereits übergangene Unterhaltsanspruch meines Kindes gegen mich als unterhaltspflichtiger Elternteil wird treuhänderisch auf mein Kind rückübertragen Als gesetzlicher Vertreternehme ich die Rückübertragung an.