Auschluß Nachehelicher Unterhalt
Wir wollten beide den Ausschluss des nachehelichen Unterhalts beim Scheidungstermin aufnehmen lassen, so dass keiner dem anderen jemals irgendwelche Gelder überweisen muss. ... Worauf muss ich achten, dass der auch noch in ein paar Jahren "wasserdicht" ist und nicht durch einen findigen Anwalt "zerpflückt" werden kann? Daten: 13 Jahre Ehe mit 2 Kindern 7 & 11 Jahre Einkommen ich: 1262 Netto – 262 Kindesunterhalt = 1000 Selbstbehalt Einkommen sie: 957 Netto (bei 30 h Woche), 262 Kinderunterhalt, 98 Unterhaltsvorschuß, 110 Wohngeld Das Einkommen ist bei beiden Parteien als nicht dauerhaft anzunehmen, eventuell Arbeitslosigkeit gering – eher Gesundheitliche Einschränkungen möglich.