sehr geehrte damen und herren, mein tunesischer verlobter und ich beabsichtigen in tunesien zu heiraten und dann mit in deutschland zu leben. wenn ich richtig informiert bin, würde die ehe nach tunesischen gesetzen geschlossen, aber bei einem lebensmittelpunkt in deutschland, im falle eines falles, nach deutschem recht geschieden werden. ist es möglich einen ehevertrag in deutschland zu erstellen, der eine mögliche spätere scheidung vereinfacht? ... - der nachehelicher unterhaltsverzicht - ausschluß des versorgungsausgleiches - hausratsauflösung soweit ich weiß, sind getroffene regelungen hinsichtlich sorge- und umgangsrecht für kinder im streitfall mit tunesien nicht durchsetzbar. informationen zu meiner Person: ich bin alleinerziehende mutter von zwei kindern, arbeite selbständig. habe eine immobilie erworben, die ich finanzieren. brauche zur finanzierung des unterhalts unserer dreierfamilie weit mehr als der gesetzgeber anrechnet und verdiene auch entsprechend. eine eheschließung mit anschließender scheidung könnte der untergang unser kleinen familie sein, wenn im scheidungsfall im trennungsjahr 3/7 regelungen berechnet werden. ein ehevertrag wäre der versuch, uns drei abzusichern. deshalb denke ich auch darüber nach, im tunesischen ehervertag die morgengabe entsprechend des unterhalts während des trennungsjahres anzusetzen. aber das gehört dann wieder nicht mer zum deutschen ehevertrag. sollte ich etwas vergessen haben, was ich hier regeln kann und sollte würde ich mich über eine anmerkung freuen. liebe grüsse, paula