Ich war von 1999 bis 2007 mit meiner ersten Frau verheiratet, eine kurz vor der Ehe geborene Tochter ist heute (2013) 13 Jahre alt. ... Davon entfallen auf den Kindesunterhalt entsprechend Einkommensgruppe 13 der Düsseldorfer Tabelle monatlich 494,- € abzüglich Kindergeldanteil in Höhe von 100,50, also ein Zahlbetrag von 393,50€; auf Ehegattenunterhalt entfällt ein Betrag von 606,50 €, der den Vorsorgeunterhalt miteinschließt." Meine Frage: Wieviel Unterhalt bin ich noch heute verpflichtet zu zahlen, eingedenk - aktueller Düsseldorfer Tabelle (in der höchsten Klasse scheint mir € 682,- richtig) - baut sich der Ehegattenunterhalt irgendwann ab?