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13 Ergebnisse für sohn unterhaltsberechnung rückforderung

Unterhaltsnachforderungen für Kinder
vom 2.10.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In diesem schreiben wurde eine Unterhaltsberechnung gemacht. ... Für mein ältester Sohn besteht kein Anspruch mehr da er über genügend Einkünfte (Ausbildung) verfügt. Mein Jüngster Sohn ist in einem berufsvorbereitungs Jahr und bekommt auch vom Arbeitsamt ein pauschal Betrag von 250 €.
Unterhalt bei Reduzierung Arbeitszeit
vom 3.9.2013 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben aus unserer Ehe, die Mitte 2006 geschieden wurde, 2 Söhne (11 und 14 Jahre), die bei mir leben und für die mein geschiedener Mann Unterhalt bezahlt. ... Ab Februar 2014 möchten mein geschiedener Mann und seine Lebenspartnerin jeweils 30 Stunden arbeiten und sich die Kinderbetreuung des gemeinsamen Sohnes teilen. ... Bleibt das dritte Kind dann auch in der Unterhaltsberechnung oder fällt es dadurch wieder raus?
Unterhaltsklärung im Wechselmodell
vom 14.1.2011 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Trennung von meinem Partner (unverheiratet) haben wir uns jetzt dazu entschlossen, für unseren 3 jährigen Sohn das sog. ... Mein Ex-Partner hat noch ein weiteres Kind (unehelich) und gibt daher an, dass sich sein Unterhalt an mich/bzw. unseren Sohn sowieso nochmal reduziert (????)
Unterhalt für 16jährigen Azubi der bei der Mutter wohnt
vom 30.10.2009 35 € Historischer Preis
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Ehe einen 16jährigen Sohn der am 01.09.2009 eine Ausbildung begonnen hat und bei seiner Mutter wohnt. ... Seit April 2009 haben wir einen gemeinsamen Sohn. ... Muss diese höhere Gehalt meines Mannes zu einer evtl. neuen Unterhaltsberechnung mit angegeben werden oder entstehen uns Vorteile aufgrund unserer neuen Familiensituation ?
Volljährigenunterhalt Auskunftsklage
vom 17.8.2009 32 € Historischer Preis
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Da der Vater meines Sohnes mir telefonisch mitteilte, dass er prinzipiell nicht einsehe, sich mit mir über die Art der Unterbringung unseres Sohnes zu verständigen, da dieser volljährig sei, und unserem Sohn im Rahmen seines Auszugs bereits finanzielle Zusagen machte, obwohl ich meinen Ex-Mann nochmals schriftlich darauf hinwies, dass ich den Wunsch meines Sohnes nach mehr persönlichem Freiraum zwar als verständlichen Ablösungsprozess betrachte, mich wirtschaftlich jedoch nicht in der Lage sähe, dies zu finanzieren, stellte sich für mich zunächst die Frage, inwieweit hier eine Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1612 BGB: Art der Unterhaltsgewährung">§1612 BGB</a> gegeben ist und ob angesichts dieser mangelnden Kooperationsbereitschaft der Vater in Kenntnis dieses Sachverhalts ggf. bereit sein musste, den fälligen Barunterhalt allein zu tragen. Nachdem damals der von meinem Sohn im Rahmen der Beratungshilfe aufgesuchte Anwalt zunächst einige Zeit und Fristen verstreichen ließ und sich dann angesichts der Schwierigkeiten, die Einkommensverhältnisse zu ermitteln, und aufgrund der Widerstände meines Ex-Ehemanns schließlich entgegen meinem Einverständnis (da mein Ex-Mann bereits über Nachweise von mir verfügte und sich im Gegenzug weigerte, mir seinerseits aktuelle Unterlagen zukommen zu lassen) diesem meine Einkommensunterlagen weitergab und dessen Anwältin die Festsetzung des Unterhalts ‚überließ’, steht mein Sohn ohne eine konkrete Unterhaltsfestsetzung da und auch ich habe trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage bis heute weder die Einkommensnachweise des Vaters noch eine konkrete schriftliche Stellungnahme noch eine bindende Unterhaltsberechnung zu Gesicht bekommen und quasi ‚nach Gefühl‘ gezahlt. Mittlerweile hat mein Sohn seinen Vater und mich zu Beginn diesen Jahres erneut zu einer Einkommensauskunft aufgefordert und ich habe ihm sowie meinem Ex-Mann umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt; im Gegenzug werden mir seitens des Vaters diese Auskünfte wiederum vorenthalten, so dass ich mich nun frage, ob ich eine Auskunftsklage zur genauen Barunterhaltsberechnung anstrengen soll (vielleicht sogar für den gesamten Zeitraum ab 2006), wann Ansprüche aus der alten ‚Unterhaltsberechnung‘ verjähren bzw. ob gegenüber meinem Ex-Mann bzw. dem Anwalt meines Sohnes ggf. nicht sogar Schadensersatzansprüche bestehen?
Unterhalt volljähriges Kind
vom 19.2.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe gegenüber dem Anwalt meines Sohnes jetzt folgende Unterhaltsberechnung auf Basis der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG-Schleswig aufgemacht: Das zusammengerechnete Einkommen der Eltern beträgt 2.360,00 EUR. ... Frage: Ist meine Vorgehensweise bei der Unterhaltsberechnung und Rückforderung des Titels so richtig? Da es sich hier um eine für einen erfahrenen Juristen einfache Unterhaltsberechnung handelt, halte ich einen Einsatz von 25,00 EUR gleichwohl für angemessen.
Unterhalt an Volljährigen, der eigenes Vermögen hat
vom 21.6.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
An meinen 19-jährigen Sohn, der im Haushalt seiner wiederverheirateten Mutter lebt und der sich noch in Schulausbildung befindet, zahle ich Unterhalt gem. ... Zu seiner Geburt erhielt mein Sohn von seinem Großvater eine Schenkung von 50 000 DM mit der Maßgabe Zitat "dass er erst nach Vollendung des 26.