Volljährigenunterhalt Auskunftsklage
17.08.2009 23:16
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***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Da mein volljähriger Sohn bis zum letzten Jahr noch eine allgemeinbildende Schule besuchte bzw. mittlerweile studiert und somit auf Unterhalt angewiesen ist, stand ich angesichts der üblichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche meiner bis dato bei mir lebenden Kinder und hinsichtlich geringer eigener finanziellen Mittel sowie einer damals problematischen Arbeitssituation im Frühjahr 2006 dem Wunsch meines Sohnes (damals 19jährig), einen eigenen Haushalt zu gründen, mit einiger Skepsis gegenüber.
Da der Vater meines Sohnes mir telefonisch mitteilte, dass er prinzipiell nicht einsehe, sich mit mir über die Art der Unterbringung unseres Sohnes zu verständigen, da dieser volljährig sei, und unserem Sohn im Rahmen seines Auszugs bereits finanzielle Zusagen machte, obwohl ich meinen Ex-Mann nochmals schriftlich darauf hinwies, dass ich den Wunsch meines Sohnes nach mehr persönlichem Freiraum zwar als verständlichen Ablösungsprozess betrachte, mich wirtschaftlich jedoch nicht in der Lage sähe, dies zu finanzieren, stellte sich für mich zunächst die Frage, inwieweit hier eine Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach
§1612 BGB gegeben ist und ob angesichts dieser mangelnden Kooperationsbereitschaft der Vater in Kenntnis dieses Sachverhalts ggf. bereit sein musste, den fälligen Barunterhalt allein zu tragen.
Nachdem damals der von meinem Sohn im Rahmen der Beratungshilfe aufgesuchte Anwalt zunächst einige Zeit und Fristen verstreichen ließ und sich dann angesichts der Schwierigkeiten, die Einkommensverhältnisse zu ermitteln, und aufgrund der Widerstände meines Ex-Ehemanns schließlich entgegen meinem Einverständnis (da mein Ex-Mann bereits über Nachweise von mir verfügte und sich im Gegenzug weigerte, mir seinerseits aktuelle Unterlagen zukommen zu lassen) diesem meine Einkommensunterlagen weitergab und dessen Anwältin die Festsetzung des Unterhalts ‚überließ’, steht mein Sohn ohne eine konkrete Unterhaltsfestsetzung da und auch ich habe trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage bis heute weder die Einkommensnachweise des Vaters noch eine konkrete schriftliche Stellungnahme noch eine bindende Unterhaltsberechnung zu Gesicht bekommen und quasi ‚nach Gefühl‘ gezahlt.
Mittlerweile hat mein Sohn seinen Vater und mich zu Beginn diesen Jahres erneut zu einer Einkommensauskunft aufgefordert und ich habe ihm sowie meinem Ex-Mann umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt; im Gegenzug werden mir seitens des Vaters diese Auskünfte wiederum vorenthalten, so dass ich mich nun frage, ob ich eine Auskunftsklage zur genauen Barunterhaltsberechnung anstrengen soll (vielleicht sogar für den gesamten Zeitraum ab 2006), wann Ansprüche aus der alten ‚Unterhaltsberechnung‘ verjähren bzw. ob gegenüber meinem Ex-Mann bzw. dem Anwalt meines Sohnes ggf. nicht sogar Schadensersatzansprüche bestehen?
Mit freundlichen Grüßen