Sehr geehrte Damen und Herren, in 12/07 wurde ich nach 30 jähriger Ehe geschieden.Ich lebe im gemeinsamen Haus (50/50 Miteigentum)Er erhält 500 e Nutzungsentschädigung für seinen Anteil plus 175 e Mietanteil aus der im DG befindlichen Einliegerwohnung.Er zahlte 2011 seine Schulden bei der Bank ab, ich in 2010.Er zahlte 50% der Grundsteuer, ich ebenfalls.Ich zahlte alle Reparaturen, auch die in der Einlwohnung, er weigert sich, diese zu zahlen, auch nicht zur Hälfte, nun verlangt er rückwirkend ab 2007 die Grundsteuer von mir, da sie auf Mieter umzulegen sei.Ich habe von ihm ab 2010 die Wohngebäudevers.beiträge verlangt, da er diesen Vertrag als VN abgeschlossen hat, ich diesen nicht kündigen kann, da nicht VN, aber nicht zwingend eine Wohngebvers. bräuchte, da das Haus schuldenfrei ist.Ich kann die Vers. auch nicht wechseln, Doppelvers. geht nicht.Es kann doch nicht angehen, dass ich mal nur Eigentümerin bin, die für alles aufzukommen hat, dann wieder Mieterin ohne Rechte.Ich weiss um die Anrechnung von umlagefähigen Kosten beim Wohnvorteil, aber hier geht es ja nicht darum.Kann er nun die von ihm gezahlten Grundsteuerbeträge einfordern und dann ab 2007, ohne Mietvertrag, der eine Abrechnung ja spätestens 12 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres vorsieht?