Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zur Berechnung des Kindesunterhalts
05.09.2020 13:25
| Preis:
51,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Trennungsjahr ist vorbei, die Scheidung wurde von meinem Mann eingereicht.
Es geht um die Berechnung des Kindesunterhalts und des Trennungsunterhalts. Folgende Situation:
Mein Mann äußerte mir gegenüber zu Beginn der Ehe, er habe von seinen Eltern vor der Ehe das Haus seiner Oma "geerbt". Er erzählte, er sei Eigentümer. Wir haben die ersten Jahre sogar noch selber drin gewohnt. Die Mieteinnahmen gingen und gehen allerdings auf ein Konto der Eltern. Das hat mich immer schon etwas verwundert, aber habe auch weiter nicht nachgefragt. Die Mietverträge laufen auch über die Eltern.
Mein Mann gibt die Mieteinnahmen dieser Immobilie bei unser gemeinsamen Steuererklärung an. Diese wird gerade für 2018, als wir noch zusammen waren, abgegeben. Gleichzeitig versichert er aber schriftlich gegenüber meinem Anwalt, dass er über keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verfügt. Somit ergeben sich für mich viele Fragen....
Eigentümer... Mieteinnahmen auf Konto der Eltern.... Mieteinnahmen in eigener Steuererklärung angeben... Aktuell versichern, keine Mieteinnahmen zu haben...
Was geht Ihnen da durch den Kopf ? Stinkt das ?
Die Eltern meines Mannes und er sind intelligente Menschen, sicherlich gut beraten und keinesfalls dumm. Ich gehe davon aus, dass die ganze Sache keinen Haken hat, denn ich glaube nicht, dass mein Mann oder seine Eltern ( Lehrer ) sich irgendwie auf dünnem Eis bewegen würde.
Mein Anwalt allerdings denkt, da sei etwas faul. Zumal mein Mann angibt, die getätigten Sondertilgungen für unser neu gebautes, gemeinsames Haus kämen alle von seinen Eltern als "vorgezogenes Erbe", sowie Grundstück und die Küche. Das GS haben die Eltern tatsächlich bezahlt.
Bei den Sondertilgungen, die wir meines Wissens angespart hatten, habe ich Zweifel. Die Küche wollten die Eltern auch zahlen wurde damals gesagt. Tatsächlich haben aber wir diese Küche bezahlt. Kann natürlich sein, dass die Eltern die Summe auf sein Konto überwiesen haben. Das weiß ich alles nicht. Würde das denn gelten ?
Mein Mann gibt außerdem 15.000 Euro für die Bezahlung der Küche an ( einfacher Zettel ), jedoch hat diese nur die Hälfte gekostet; ich habe eine Rechnung von dem Küchenteam nacherstellt bekommen. Also da hat er mich in diesem Punkt offensichtlich schonmal zu "veräppeln" versucht.
Auch weiß ich von einem in der Ehe abgeschlossenen Bausparvertrag auf seinen Namen, welchen die Eltern monatlich mit 200 Euro bezahlen. Ich habe auch einen Bausparvertrag während der Ehe auf meinen Namen eröffnet, den ich selber befülle. Wir saßen dazu im selben Termin.... Das seine Eltern seinen bezahlen wusste ich nicht.
Zu letzterem Punkt habe ich die Frage, ob sein Bausparvertrag, den die Eltern für ihn befüllen auch als "vorzeitiges Erbe" zu werten ist und beim Zugewinn deshalb außen vor bleibt ?
Für mich persönlich stelt sich nämlich die Frage, ob ich überhaupt den Zugewinnausgleich fordere, wenn mein Mann eh alles "geschenkt" bekommen hat, und nicht gewertet werden kann. Letztendlich
bekäme er wohl eher etwas von mir... Den Zugewinnausgleich hat er bis jetzt nicht gefordert.
Alles scheint hier immer von den Eltern übernommen zu sein. Das ist mein Pech oder ?
Aber nochmal zu der Hausgeschichte. Denken Sie, wenn sie davon lesen, an Nießbrauch ? Ich habe gehört, wenn mein Mann Mieteinnahmen hat, aber ein Nießbrauch besteht, dann werden die Mieteinnahmen bei der Berechnung des Kindesunterhaltes und des Trennungsunterhalts außen vor gelassen. Ist das so ? Ich kenne mich mit Nießbrauch nicht aus, nur davon gelesen. Folgende Frage stellt sich: Wann kann jemand Mieteinnahmen haben, die er selber in der Steuer angibt, aber die gleichzeitig nicht zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen werden können. Gibt es das ? Wenn ja, wovon also ist auszugehen... das ein Nießbrauch besteht ?
Mein Mann äußert sich nicht gegenüber meines Anwalts. Seit einem Jahr fragt mein Anwalt, ob mein Mann erklären könne, weshalb jahrelang Mieteinnahmen in der Steuer angegeben worden sind, und er jetzt plötzlich keine mehr haben sollte. Hat er die Immobilie vllt einfach nur wieder an seine Eltern zurück "verkauft", um eben nicht mehr Unterhalt zahlen zu müssen ? Die Frage ist nämlich auch, ob ich meinem Anwalt das GO gebe, wir Auskunftsklage einreichen und die Immobilie auseinanderpflücken. Dann sei aber , laut meines Anwalts, der Zugewinnausgleich nicht zu umgehen. Und ich weiß nicht, ob ich nicht generell durch die ganze Vorsorge meines Mann schon die Verliererin bin. Ich denke, ich habe mehr erspart durch Rentenvorsorge und meinen Bausparvertrag als mein Mann. Außerdem habe ich noch eine Abfindung erhalten in der Trennungszeit. Die Fragen ist, was mache ich.... Gehe ich auf das Angebot meines Mannes ein ?? Er will mir eine größere Summe auszahlen, wobei, wie gesagt auch da hinter meinem Rücken seine Eltern scheinbar Sondertilgungen vorgenommen haben, obwohl es hieß, wir hätten diese zusammen gespart während des Jahres. Es kann sein, das mein Mann seinen Eltern bar das Geld gegeben hat, diese aber von Ihrem Konto sondergetilgt haben, um halt im Falle des Falles, sicherzustellen, dass ich nicht davon profitiere. Am Wichtigsten ist mir, ob Sie irgendwas cleveres hinter den geschilderten Tatsachen vermuten oder erkennen, was mir aufgrund fehlendes Wissens fehlt.
Die Familie ist zwar intelligent, aber vllt will er auch einfach nicht, dass ich an einem eventuellen Wertzuwachs der Immobilie profitiere. Des Weiteren weiß ich von Einkünften, die er nicht angibt, da kein Gewerbe angemeldet wurde. Zeitgleich kürzt er den Kindesunterhalt wo er kann, bereits um 60 Euro. Scheinbar hat man da mehrere Möglichkeiten.
Vielen Dank für Ihre persönliche Einschätzung.
VG