Das Haus wurde mit in die Ehe
vom 30.4.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Der heutige Wert der Immobilie ist noch nicht bestimmt, sagen wir 400.000 Euro. Meine Frage lautet, ob bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs negatives Anfangsvermögen berücksichtigt ist, und welchen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich ich bei der Scheidung habe wenn die anderen Vermögenswerte erstmal nicht berücksichtigt sind.