Wohnvorteil bei Berechnung von Kindes-/Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
vom 30.8.2018
48 €
Historischer Preis
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Situation: - Eigentumswohnung befindet sich seit Juli 2018 in meinem Alleineigentum, vorher war meine Noch-Ehefrau Miteigentümerin - den Abfindungsbetrag (einen großen Teil davon) an meine Noch-Ehefrau habe ich per Schenkung von meinen Eltern erhalten - meine Eltern sind in der Wohnung als Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet (Seit 2010), sie haben hier ein Schlafzimmer, ihre Kleidungsschränke und können kommen und gehen wann sie wollen, also es ist auch ihre Wohnung (zwar nicht als Eigentümer, aber als Mitbewohner) - das bedeutet für mich ich kann die Wohnung nicht fremdvermieten (und möchte es auch nicht, schon garnicht vor dem Hintergrund der erfolgten Schenkung durch meine Eltern, damit die Wohnung von mir übernommen werden konnte) - meine Noch-Ehefrau und ich befinden uns noch in der Trennungsphase, der Scheidungsantrag ist gestellt (April / Mai 2018), Bearbeitung läuft, es gibt noch keinen Gerichtstermin - nach der Wohnungsübernahme soll der Kindes- und Trennungsunterhalt neu bestimmt werden Frage: Wie wird die Bestimmung des Wohnvorteils unter Berücksichtigung der gegebenen Infos durchgeführt ? ... Sie befinden sich oft in Kroatien (stammen von dort), aber ihr Wohnsitz hier in Deutschland ist meine Wohnung, und das möchte ich ihnen auch erhalten.