Nutzung gemeinsames Fahrzeug zur Nutzung des Umgangsrechts
vom 18.8.2025
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Bis zum 01.08.2025 lebten Sie und die Kinder (3 Söhne 6, 11 und 13 Jahre alt) in meinem Haus und ich in getrennter Wohnung im selben Haus. Der wöchentliche Umgang mit den Kindern wurde durch uns schriftlich vereinbart und betrug im Schnitt 30 Wochenstunden. ... Am 01.08.25 ist meine Frau mit den Kindern in eine Wohnung im Haus Ihrer Schwester gezogen.