Umgangs
vom 22.10.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Meine Tochter ist 14 Jahre alt. ... Insgesamt wurde vom Vater wenig Interesse am Wohlergehen seines Kindes bekundet. Von 2020 bis 2023 hat er beispielsweise die Unterhaltszahlungen komplett eingestellt und erst wieder aufgenommen, als ich sie vom Gerichtsvollzieher einfordern ließ.