Wohnrecht in seinem Haus bei Trennung
vom 29.8.2023
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
Da er das Haus für sich behalten will und ich die Kinder nicht herauslösen möchte, möchte ich nicht ausziehen. Würde ich ausziehen könnte er sich ohnehin keinen Trennungsunterhalt leisten. ... Finanziell kann Ich mir keine Wohnung leisten und auch keine Mitfinanzierung, zahle aber alles für die Kinder, Einrichtung und Lebensmittel.