Mein Anwalt geht davon aus, dass das Haus im Eigentum meines Ex-Mannes bleibt, aber in der Berechnung des Endvermögens noch hinzuzuziehen ist. 1) in dem Notarvertrag (siehe Anlage): "Vergleich zur teilweisen Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten" ist unter § 2 (Seite 2) unter anderem geregelt, dass ich meinen hälftigen Miteigentunsanteil an der Immobilie Waldstr. 75 A an meinen Ex-Mann übertrage. ... Jetzt sagt mein Anwalt:" Die Immobilie bleibt im Besitz meines Ex-Mannes, aber wir können die Immobilie heranziehen, um einen Wertausgleich hinsichtlich Endvermögen zu erziehlen."