Die Vereinbarung bei dem Ehegattenunterhalt lautete vereinbarungsgemäß wie folgt: Vereinbarungen über den Ehegattenunterhalt werden nicht getroffen. ... Nun zu meiner Frage, habe ich, nachdem ich noch nie Ehegattenunterhalt bezogen habe, den Anspruch darauf verloren, bzw. kann sich der Anspruch auf Ehegattenunterhalt verjähren? Oder hätte ich die Möglichkeit, bei unverschuldeter Verschlechterung meiner finanziellen Einkünfte, wie durch längere Krankheit, volle Erwerbsminderungsrente oder später bei äußerst geringer Altersrente, meinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend zu machen?