Fahrrad Unfall auf Rad-Gehweg
vom 11.6.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Innerhalb einer Ortschaft lag ein umgestürztes Verkehrsschild auf dem Rad-Gehweg im Bereich einer Abzweigung.Konnte nur kurz vorher eingesehen werden.Ich hatte nur leichte Schürfwunden,aber meine Schuhe und Socken wurden an dem liegenden Verkehrsschild aufgeschlitzt.Den Schaden habe ich der Gemeinde gemeldet,die weigert sich meinen Schaden zu bezahlen mit der Begründung,sie wäre ihrer Verkehrssicherungspflicht durch eine Kontrolle 2 Tage vorher nach gekommen. Muß ich meinen Schaden selber bezahlen,weil ich Pech hatte,dass in dem Turnus der Prüfung das Schild nicht auf dem Weg lag?