Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach der Beweislage müssen Sie nicht befürchten, in Anspruch genommen zu werden.
Den Fahrradfahrer trifft ein überwiegendes Mitverschulden.
Er hat gleich mehrere Verstöße gegen die StVO begangen.
Sie mussten nicht mit einem Fahrradfahrer aus dieser Richtung rechnen.
Da der Geschädigte auch kein Interesse an einer Rechtsverfolgung hat, müssen Sie hier gar nichts unternehmen.
Dies wäre nur der Fall, wenn Sie etwaige Schäden am PKW geltend machen wollten.
Dies ist dem Sachverhalt jedoch nicht zu entnehmen.
Sie müssen daher nichts unternehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
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