Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Einfach, schnell und ohne zusätzliche Kosten" schaffen Sie die Angelegenheit nur aus der Welt, wenn Sie die Forderung des Gegners bezahlen. Im Übrigen riskiert man stets, dass der Unfallgegner Zahlungsklage oder Restzahlungsklage (bei nicht vollständiger Begleichung der Schäden) erhebt. Dieses ist dann mit zusätzlichen Kosten, Zeit- und Mehraufwand verbunden - das ist nicht zu ändern.
Den gesamten Schaden müssen Sie aber nur tragen, soweit Sie für den Unfall voll verantwortlich sind. Daran habe ich - offensichtlich auch die Polizei - Zweifel.
Nach Ihrer Schilderung hat der Kfz-Fahrer § 10 StVO
missachtet:
"§ 10 StVO
Einfahren und Anfahren:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."
Aus diesem Grund kommt jedenfalls eine Mithaftung des Fahrers ernstlich in Betracht.
Ggf. ist es möglich, mit dem Unfallgegner sich hierüber auszutauschen und die Sache außergerichtlich zu klären. Hierzu sollten Sie auch Ihre eigenen Schäden ermitteln und dem Gegner mitteilen (dieser besitzt eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Schadenregulierung übernimmt).
Sie sollten den Fahrer daher auffordern, seine Versicherungsdaten mitzuteilen, damit Sie den Schaden dort direkt melden können.
Falls sich so keine Einigung (auf eine Haftungsquote o.ä.) erzielen lässt, sollten Sie einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
hallo vielen dank erstmal!
der unfallgegner sagt ich bin voll schuld und will dass ich das meiner haftpflicht versicherung melde was ich zu der Zeit nicht hatte. und dass ich voll verantwortlich bin. Wenn ich also keine Haftpflicht hatte zu dem Zeitpunkt wie soll ich mich verhalten?
Sehr geehrter Fragesteller,
eine konkrete Handlungsempfehlung kann ich Ihnen selbstverständlich nur bedingt geben.
Dass der Gegner Ihre volle Verantwortlichkeit behauptet ist zum einen bei Verkehrsunfällen nicht ungewöhnlich, zum anderen ohne Bedeutung.
Wenn der Unfall mit dem Gegner auf einvernehmlicher Basis nicht geregelt werden kann, muss wohl (gerichtlich) gestritten werden. Da Sie keine Versicherung haben, können Sie den Schaden auch nirgends melden.
Es steht zu vermuten, dass der Unfallgegner sich irgendwann einen Anwalt nehmen und dieser sich bei Ihnen melden wird. Spätestens dann sollten Sie ebenfalls einen Anwalt konsultieren - ggf. über Beratungs- und anschließend Prozesskostenhilfe.
Erst, wenn man Einsicht in die Unfallakte hatte, wird seriös zu beurteilen sein, wer ggf. mit welcher Quote haftet - allerdings verbleibt es dabei, dass ich bei Ihrer Schilderung eher von einer Haftung beider Beteiligten ausgehen würde und Sie wohl nicht allein verantwortlich sind.
Mit freundlichen Grüßen