Vor Ort sagte mir die Sachbearbeiterin, dass sie aktuell keinen Prüfauftrag erteilen kann da mein Fall erst geprüft werden müsste. 3 Wochen später erhielt ich ein Schreiben, dass es eine Eintragung im FAER (Fahreigungsregister) gibt, aufgrund dessen Bedenken an meiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angemeldet hat und die Behörde die Beibringung eines Führungszeugnis (Belegart O) anfordert. ... Nun meine Frage(n) an Sie: Da ich keine Fahrerlaubnis besitze und auch keine isolierte Sperre bekommen habe, müsste die Tilgungsfrist für "Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperre" 5 Jahre betragen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StVG/29.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 29 StVG: Tilgung der Eintragungen">§ 29 StVG Abs. 1 Nr. 2</a>) betragen. ... Hinzu käme eine Überliegefrist von 1 Jahr, welche für meinen Fall jedoch nicht relevant sein dürfte, da das Kraftfahrtbundesamt selbst schreibt (https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Ueberliegefrist/ueberliegefrist_node.html): "In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen dürfen nur an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung von Maßnahmen nach den Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StVG/2a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2a StVG: Fahrerlaubnis auf Probe">§ 2a StVG</a>) oder zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StVG/4.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 4 StVG: Fahreignungs-Bewertungssystem">§ 4 Abs. 5 StVG</a>) übermittelt werden.