Sehr geehrter Fragesteller,
sofern Ihr Führungszeugnis bislang keine Eintragungen erhält, gelten Sie sowieso als nicht vorbetraft, auch wenn es zu einer Verurteilung käme.
Sollten Sie weniger als 1000 Euro netto im Monat zur Verfügung haben, kämen Sie hierbei auch "billiger" weg (ca. 300-400 Strafe).
Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber in jedem Fall noch eine nachträgliche Anordnung treffen, da sie auch von Einstellungen Kenntnis erhält. Es würde sich daher lohnen, hier ggf. in die Akte auf die Beweislage zu schauen und ggf. sich eine Unkenntnis zu berufen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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