von Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Mein Nachname beinhaltet jedoch ein Zeichen (ß) welches man in einem Domainnamen nicht nutzen kann, im deutschen üblich ist in einem solchen Falle die Ersetzung des Buchstaben "ß" durch "ss". (1) Habe ich auch ein Namensrecht an der Domain mit der alternativen Schreibweise meines Nachnamens? ... Die Domain dient darüber hinaus auch nur als Weiterleitung zu einer anderen Domain, diese befasst sich mit dem Thema Reitsport, hieraus könnte man eine Verbindung zum Domainnamen ziehen denn Pferde werden teils so genannt. (2) Hat der derzeitige Inhaber das Recht die Domain zu halten nur weil die Domain das Thema "Reitsport" behandelt und Pferde so bezeichnet werden wie mein Nachname lautet, oder ist das Namensrecht höher wertig? (3) Habe ich als deutscher Staatsbürger auch ein Recht auf den Domainnamen mit der Endung .ch oder beschränkt sich mein Namensrecht auf die Endung .de Optional noch eine Frage welche jedoch nicht unbedingt bestandteil dieser Frage ist: Mit welchen Kosten müsste ich rechnen wenn ein Anwalt meine Rechte an der Domain durchsetzen soll.