Sozialversicherungsrechtliche Einordnung und Buchführung freiberuflicher Tätigkeiten
vom 16.4.2025
für 48 €
beantwortet von
April 2024 arbeite ich hauptberuflich als Künstlerin (als Bühnenassistentin/Tänerin bei Shows). ... Außerdem bin ich bei einem Verein als Tanzcoach auf Minijob-Basis beschäftigt und arbeite bei einem weiteren Verein als Übungsleiterin (Tanzcoach). ... Sollte die KSK meinen Antrag ablehnen: Bedeutet das, dass meine künstlerische Tätigkeit nicht rentenversicherungspflichtig ist?