Arbeitslosengeld, Anwartschaftszeitbegründende Unterbrechungszeiten
vom 14.8.2024
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Wenn ich jetzt, etwas belesener, §19 Abs. 3 SGB V richtig interpretiere, endet aber die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung mit dem letzten Beschäftigungstag und man hat nur bis zu einem Monat danach Anspruch auf Leistungen aus dieser.