Persönlichkeitsrecht: Weitergabe öffentl., später gelöschte Faceb.-Antwort erlaubt?
vom 18.9.2025
für 152 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Frage Kann ich eine zwei Tage lesbare, unter Echtnamen geschriebene Antwort auf eine Frage in einer öffentlichen (=für jedermann einsehbaren), internationalen, sehr großen (+10.000 Mitglieder) Facebook-Gruppe als Screenshot a)In einer anderen Facebookgruppe „teilen" (ggf. anonymisiert „Mitarbeiter des Unternehmens X", wobei auch hier naheliegt, von dem die Antwort kam) b)Im persönlichen Gespräch einer anderen Person z.B. auf meinem Handy zeigen oder ihr davon erzählen c)Einer Person z.B. als Email schicken, OBWOHL die Antwort später gelöscht wurde und das Teilen des Postings dem ursprünglichen Verfasser sicherlich nicht zum Vorteil gereichen würde? Es geht nicht um die Frage, in wieweit ein solches Vorgehen klug oder eben nicht klug sein könnte. Hintergrund: Wir haben bei Unternehmen X ein Wohnmobil (Neufahrzeug) auf der Basis eines Klein-LKW Z (ebenfalls Neufahrzeug) von Hersteller Y gekauft.