Es geht um Lizenzgebühren und Lizenzrechte für Fotos die auf Webseiten veröffentlicht wurden.
Meine Lebensgefährtin betreibt eine gewerbliche Webseite die von einem Webdesigner erstellt wurde.
Diese Fotos stammen von pixaby.com und pexels.com, dort wurden sie heruntergeladen.
Bei diesen Anbietern sind die Fotos unter der „Creative Commons Zero (CC0) Lizenz" veröffentlicht.
Es wird damit geworben das alles diese Foto kostenlos privat und kommerziell genutzt werden können ohne Namensnennung.
Nun kam von Gettyimages eine Abmahnung von ca. 800 € weil eines der auf der Webseite befindlichen Fotos auch Gettyimages anbietet und zwar kostenpflichtig.
Das Foto liegt also bei gettyimages ( mit Wasserzeichen) und pexels.com (ohne Wasserzeichen), bei Gettyimages kostenpflichtig und bei pexels.com kostenlos. Bei pexels.com wurde es heruntergeladen im guten Glauben das sei legal.
Bei Gettyimages wäre ein Download des Foto auch sinnlos weil dort ein Wasserzeichen vorhanden ist welches nur nach Kauf des Foto entfernt ist.
Ich habe den Fotografen angeschrieben und nachgefragt. Er bietet seien Bilder nur bei gettyimages an, wie das bei pexel.com reinkommt weiß er auch nicht, jedenfalls nicht von ihm.
Was kann man tun ?
Es ist zwar schon ein Anwalt eingeschaltet worden, dieser legt aber lediglich seinen Focus darauf die Abmahngebühr zu senken, jetzt auf 400 €.
Aber das kann ja nicht alles sein, es ist ja nicht unrechtmäßig von uns gehandelt worden, das Foto wird bei pexels.com eben kostenlos angeboten, von Gettyimages war nicht bekannt das dort das Foto ebenfalls liegt und sie eine Lizenz vom Fotografen dafür haben.
Das Problem liegt doch bei pexels.com ….
Ist man in der Haftung wenn pexels.com unrechtmäßigerweise dieses Bild anbietet und man es auf seiner Webseite veröffentlicht ?
Oder muss Gettimages sich an pexels.com wenden denn dort ist ja der Ursprung des Problems ?
Wenn Gettyimages nicht gegen pexels.com vorgeht können die ja über lange Zeit immer wieder Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschicken die von pexels.com Fotos veröffentlicht haben.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn das Foto bei pexels.com ohne Einwilligung des Fotografen angeboten wurde, kann er Urheber bzw. Lichtbildner gegen die Veröffentlichung auf der Internetseite Ihrer Lebensgefährtin vorgehen. In diesem Fall konnte pexels.com nämlich mangels eigener Rechte an dem Foto keine Lizenz erteilen.
Gettyimages kann sich an pexels.com wenden, muss dies aber nicht tun. Das Vorgehen von Gettyimages ist daher im vorliegenden Fall grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Zu prüfen wäre, ob Ihrer Lebensgefährtin gegen den Webdesigner und/oder pexels.com Schadensersatzansprüche zustehen. Dazu müssten aber die Vertragsunterlagen eingesehen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.