sehr geehrte damen und herren, hier mein szenario. ich möchte baldmöglichst meine verlobte (deutsch- /amerikanische staatsbürgerin) in den usa heiraten - somit auch meinen lebensmittelpunkt schwerpunktmäßig in die usa verlagern. mit dem erhalt der (vorläufigen) greencard kann ich nach beantragung des aos verfahrens innerhalb von 1,5 bis 3 monaten rechnen. ich plane für mich weiterhin in deutschland gemeldet zu bleiben, meine pkv für den zeitraum der usa aufenthalte (circa 8 - 9 monate im jahr) auf anwartschaft zu stellen und eine reisekrankenversicherung einzurichten. nun zum kernproblem. als geschäftsführer und inhaber (100%) einer gmbh die über ein einzelkaufmännisches unternehmen über spaltung zur neugründung gegründet wurde, bin ich in dieser an eine siebenjährige haltefrist gebunden um einer rückwirkenden besteuerung des eingebrachten unternehmenswertes zu entgehen. meine recherchen zu diesem punkt ergeben, das mein steuerlicher wohnsitz und gewöhnlicher aufenthalt für diese zeit in deutschland bleiben müsste. hier muss sicher auch das doppelbesteuerungsabkommen genauer betrachtet werden (183 tage regel). in hiesigem portal fand ich den hinweis das über die anstellung eines geschäftsführers der "ort der geschäftsführung" in deutschland bleibt, was mir zumindest längere aufenthalte in den usa ermöglichen würde ohne gleich in die steuerfalle der haltefrist zu laufen. an anderer stelle fand ich die info das ich mit anteilen an einer kapitalgesellschaft zwangsläufig steuerlich in deutschland veranlagt bleibe. sollte das so sein - was bedeutet das wiederum für meinen steuerlichen status in den usa? ... was muss/kann ich also tun um unter diesen voraussetzungen die hochzeit, greencard und usa aufenthalte möglich zu machen ohne besagte haltefrist oder sonstige steuerliche auflagen zu verletzen?