bin im 8ten Monat schwanger. Der Vater des Kindes ist US-Bürger. Da wir noch eine Weile mit dem heiraten warten wollen und erstmal eine Fernbeziehung führen möchten, plant der Vater des Kindes eine Eigentumswohnung in Deutschland zu kaufen und mir und dem Kind zur Verfügung zu stellen. Habe bereits mit der Familienanwältin abgeklärt, daß er Betreuungsunterhalt bezahlt und Unterhalt für das Kind und für die Bereitstellung der Wohnung kann er dann auch den Unterhalt dementsprechend kürzen....
Jetzt kommt meine Frage:
"Kann ein US-Bürger überhaupt in Deutschland Eigentum erwerben, oder braucht er dazu noch jemand vor Ort dazu, der auch Eigentümer ist? Müssen wir irgendetwas Spezielles beachten? Oder läuft alles ganz normal? Notartermin mit Verkäufer gemeinsam vereinbaren und kaufen?"
Vielen Dank!
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Sehr geehrte Ratsuchende,
Ausländer dürfen unabhängig von einer Aufenthaltserlaubnis unter Beachtung des Aussenwirtschaftsgesetzes (AWG) fast unbeschränkt Unternehmen, Grund- und Wohnungseigentum in Deutschland erwerben.
Selbstverständlich sind die deutschen Formvorschriften zu beachten. Der Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Wenden Sie sich daher an einen Notar Ihrer Wahl. Dieser wird Sie hinsichtlich der Formalien weiter beraten.